Krebsvorsorge

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden Ihnen umfangreiche Programme zur Krebsfrüherkennung angeboten, die für Sie als Versicherte kostenfrei sind. Auch die Krebsvorsorge bei Ihrem Frauenarzt zählt zu einer wichtigen Gesundheitsmaßnahme, die Sie regelmäßig in Anspruch nehmen sollten.

Folgende Leistungen können Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung wahrnehmen:

Ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich:

  • Genitaluntersuchung
  • Abstrichuntersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals
  • Chlamydientest (bis zum 25. Lebensjahr einmal jährlich)

Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich einmal jährlich:

  • Tastuntersuchung der Brust

Ab dem 50. Lebensjahr einmal jährlich:

  • Dick- und Enddarmuntersuchung mittels Test auf Blut im Stuhl
    (bis zum 54. Lebensjahr jährlich, danach nur noch alle 2 Jahre)

Ab dem 50. – 70. Lebensjahr:

  • alle 2 Jahre Mammografie

Ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich:

  • Darmspiegelung alle 10 Jahre
  • Alternativ Stuhltest-Briefchen alle 2 Jahre

Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Krebsvorsorge durch weitere sinnvolle Zusatzleistungen – so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – abrunden. Zu diesen zählen beispielsweise der Vaginalultraschall, ein Ultraschall Ihrer Brüste, der immunologische Stuhltest, Thin Prep oder HPV-Test. Beachten Sie bitte, dass IGeL nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt werden müssen.